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Ihr Bestatter informiert – Maßnahmen im Sterbefall eines Angehörigen

Worauf Sie jetzt achten müssen.

Der Tod eines geliebten Menschen ist ein Schmerz, den die Hinterbliebenen so intensiv meistens nie zuvor erlebt haben. Zu der Trauer kommen einige organisatorische Aufgaben, die wir Ihnen als Bestatter selbstverständlich abnehmen und so den nötigen Raum für Ihre Trauerarbeit schaffen.

Im Folgenden haben wir alle wichtigen Maßnahmen aufgelistet, die unmittelbar nach dem Tod eines Angehörigen zu ergreifen sind:

Todeseintritt
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim regelt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Formalitäten. Tritt der Tod im häuslichen Umfeld ein, muss sofort der Hausarzt benachrichtigt werden. Ist dieser nicht zu erreichen, sollten Sie sich an einen Arzt Ihres Vertrauens, an die ärztliche Notdienstzentrale oder an die Notrufzentrale wenden. Dies ist erforderlich, damit ein Arzt die Todesbescheinigung ausstellt.

Kontaktaufnahme zum Bestatter
Bevor Sie mit uns Kontakt aufnehmen, sollten Sie überlegen, ob Sie oder Familienangehörige von dem Verstorbenen noch einmal Abschied nehmen möchten. Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen. So kann der Verstorbene in seinem Sterbebett in der Wohnung oder in einem Sarg aufgebahrt werden. Bei dieser Art der Verabschiedung ist zu überlegen, ob Ihnen ein Pfarrer zur Seite stehen soll.

Einfluss auf diese Möglichkeiten kann der Todesumstand nehmen. Ist ein unnatürlicher Tod aufgetreten, muss die Kriminalpolizei verständigt werden. Erst nach Freigabe des Verstorbenen durch die Staatsanwaltschaft kann eine Aufbahrung beziehungsweise die Bestattung erfolgen.

Es ist wichtig zu wissen, dass auch im Nachhinein immer die Möglichkeit für eine offene Aufbahrung in unserem Hause, auf dem Friedhof oder im Krematorium besteht.

Schach

Behördengänge
Alle Institutionen, Behörden, Banken, Versicherungs­unternehmen und Vereine, bei denen der Verstorbene gemeldet ist, müssen baldmöglichst über seinen Tod informiert werden. Selbstverständlich übernehmen wir diese Aufgabe gerne und entlasten Sie in der emotional schweren Zeit.

Für den hinterbliebenen Ehepartner beantragen wir das sogenannte „Überbrückungs­geld“ der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Leistung steht Witwen und Witwern gleichermaßen zu. Die Rentenrechnungsstelle weist dreimal die volle Rente an. Meist geschieht dies in einer Einmalzahlung.

Zur Beantragung der endgültigen Witwen- oder Witwerrente muss sich der hinterbliebene Ehepartner innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem Sterbefall an das Versicherungsamt der zuständigen Stadtverwaltung oder an einen Renten­versicherten­ältesten wenden.

Verde Bestattungen in Rüsselsheim steht Ihnen im Trauerfall erfahren, einfühlsam und pietätvoll zur Seite, berät Sie ausführlich und übernimmt alle Behördengänge – denn Trauer braucht Raum und Zeit.

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